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Finanzbuchhaltung

 

Finanzbuchhaltung beinhaltet nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Buchführungspflichten, sie ist ein wesentliches Element der operativen Unternehmenssteuerung und bietet eine aussagefähige Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse. Die Zahlen und Auswertungen der Finanzbuchhaltung sind die Basis für jede steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung.

Digitale Buchhaltung:

Früher mussten Belege in Ordnern gesammelt und beim Steuerberater abgegeben werden. Diesen Umweg können Sie sich nun sparen: Die digitale Buchhaltung macht’s möglich. Alle Belege werden nun digital gesammelt und in die DATEV-Cloud übermittelt, entweder als Upload, als gescannter Papierbelege oder als Foto aus der App. Anhand dieser digitalen Belege können dann Zahlungen ausgeführt, Lohnzahlungen freigegeben sowie Kontoumsätze überprüft werden. Sind Sie zur Führung eines GoBD-konformen Kassenbuchs verpflichtet, steht ihnen diese Funktion ebenfalls zur Verfügung.

Anhand des folgenden Videos “DATEV Unternehmen online” möchten wir ihnen zeigen, wie sie ihre kaufmännischen Prozesse – vom Belegeingang über die Prüfung und Freigabe bis zur Bezahlung – effizient und zeitsparend erledigen können.

Selbstbuchende Mandanten:

Sie möchten die Buchführungskosten minimieren? Hierzu bieten wir unseren Mandanten die Möglichkeit, die Buchhaltung in der Firma zu belassen und diese selbst über DATEV oder ein anderes Programm zu erfassen und die entsprechenden Auswertungen zu erstellen. Selbstverständlich lassen wir Sie auch hier nicht allein –  wir betreuen Sie bei der Einarbeitung, überwachen die Ergebnisse auf Wunsch und stehen Ihnen bei Fragen zur Seite.

Finanzbuchhaltung – unsere Tätigkeitsfelder im Einzelnen:

  • Digitale Buchführung
  • Unterstützung bei der Buchhaltung in Ihrem Unternehmen bei Ihnen vor Ort auf dem System von DATEV oder per Fernwartung
  • Offene-Posten-Buchhaltung (Debitoren/Kreditoren)
  • Formelle Überprüfung von Belegen, wenn gewünscht (zum Beispiel: Bewirtungsquittungen, Geschenke, etc.)
  • Kontierung und Erfassung sämtlicher Belege
  • Fertigung der Umsatzsteuervoranmeldungen und Übermittlung an das zuständige Finanzamt
  • Monatliche bzw. vierteljährliche betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Vorjahresvergleich
  • Auf Wunsch Abhol- und Bringservice durch unsere Kanzlei

Falls Sie die Möglichkeit des „ersetzenden Scannens“ Ihrer Rechnungen nutzen möchten, sprechen Sie uns an, wir erläutern Ihnen alle Voraussetzungen. Mit dem folgenden Video möchten wir Ihnen schon einmal einen kurzen Einblick in das „ersetzende Scannen“ bieten:

Mit unserer Hilfe wird die Buchhaltung von einer lästigen Pflicht zu einer wichtigen Entscheidungshilfe für alle zukünftigen Herausforderungen.